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Nebenklage und Opfervertretung

Nebenklage

Gem. § 395 StPO können Sie sich als Opfer oder direkter Angehöriger des Opfers einer Anklage anschließen und dadurch das Verfahren begleiten und eigene Rechte wahrnehmen.

Schadenersatz

Als Opfer einer Straftat haben Sie auch regelmäßig einen Anspruch auf Erstattung des Schadens, der Ihnen durch die Straftat entstanden ist. Dieser ist unter Umständen in einem separaten zivilrechtlichen Verfahren vor einem anderen Gericht geltend zu machen.

Adhäsionsverfahren

Als Verletzter oder Erbe können bereits im Strafverfahren vermögensrechtliche Ansprüche geltend gemacht werde, ohne ein weiteres zivilrechtliches Verfahren einleiten zu müssen.

Annäherungsverbot

Als weitere Schutzmaßnahme kann das Gericht ein Annäherungsverbot erlassen. Hierdurch kann einer Person untersagt werden, sich einer anderen Person oder Wohnung zu nähern oder die Wohnung gar zu betreten.

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Gewaltschutzverfahren

Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann das  Gericht sofortige Schutzmaßnahmen anordnen, um drohende Gefahren i.S.d. Gewaltschutzgesetzes zu unterbinden.

Kontaktverbot

Es kann auch ein konkretes Kontaktverbot durch das zuständige Gericht erlassen werden., zB das Verbot von Anrufen oder Kontakt- aufnahmen über soziale Medien. 

Kontakt

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KONTAKT

Brückstraße 20-26, 44135 Dortmund

Tel.: +49 (0) 231 9503740

Fax: +49 (0) 231 95037422

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© 2023 Rechtsanwalt Klisch

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