Nebenklage und Opfervertretung

Nebenklage
Gem. § 395 StPO können Sie sich als Opfer oder direkter Angehöriger des Opfers einer Anklage anschließen und dadurch das Verfahren begleiten und eigene Rechte wahrnehmen.
Schadenersatz
Als Opfer einer Straftat haben Sie auch regelmäßig einen Anspruch auf Erstattung des Schadens, der Ihnen durch die Straftat entstanden ist. Dieser ist unter Umständen in einem separaten zivilrechtlichen Verfahren vor einem anderen Gericht geltend zu machen.
Adhäsionsverfahren
Als Verletzter oder Erbe können bereits im Strafverfahren vermögensrechtliche Ansprüche geltend gemacht werde, ohne ein weiteres zivilrechtliches Verfahren einleiten zu müssen.
Annäherungsverbot
Als weitere Schutzmaßnahme kann das Gericht ein Annäherungsverbot erlassen. Hierdurch kann einer Person untersagt werden, sich einer anderen Person oder Wohnung zu nähern oder die Wohnung gar zu betreten.
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Gewaltschutzverfahren
Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann das Gericht sofortige Schutzmaßnahmen anordnen, um drohende Gefahren i.S.d. Gewaltschutzgesetzes zu unterbinden.
Kontaktverbot
Es kann auch ein konkretes Kontaktverbot durch das zuständige Gericht erlassen werden., zB das Verbot von Anrufen oder Kontakt- aufnahmen über soziale Medien.
Kontakt
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