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Strafverteidigung:

bedeutet, das richtige zum richtigen Zeitpunkt tun. Nur mit fundiertem Fachwissen und Erfahrung kann man die richtige Entscheidung treffen.

Rufen Sie uns daher an, bevor Sie etwas in Ihrer Strafsache entscheiden.

Seit vielen Jahren bin ich bundesweit als Verteidiger tätig und berate in sämtlichen Verfahrensabschnitten und natürlich auch in den unmittelbar dazugehörigen Nebengebieten.

 

Darüber hinaus bin ich auch tätig als Nebenklagevertreter und Opferanwalt.

Schmerzensgeld- sowie Schaden- ersatzansprüche gehören ebenfalls in diesen Kontext.​

Im Strafrecht ist es dringend zu empfehlen, so schnell wie möglich anwaltliche Unterstützung hinzu zuziehen.

Oft gibt es bei taktisch kluger Herangehensweise die Möglichkeit, Verfahren vor Anklageerhebung zu beenden und damit möglicherweise erheblichen Schaden abzuwenden.

In geeigneten Fällen übernehmen wir auch Verteidigungen im Rahmen der Pflichtverteidigung. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

Wenn Untersuchungshaft droht oder bereits vorliegt sollten Sie sich sofort melden! Des Weiteren sollten Sie keine Angaben machen !

Allgemeines Strafrecht

Der Begriff allgemeines Strafrecht ist nicht definiert.. Meist werden darunter Tatvorwürfe verstanden, die im Strafgesetzbuch normiert sind und in einer gewissen Häufigkeit auftreten.

Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht umfasst  Straftatbestände, die ein Verhalten mit sexuellem Bezug und gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum Gegen- stand haben. Typische Beispiele sind sexuelle Nötigung, sexuelle Belästigung, Vergewaltigung, Besitz von Kinderpornographie etc.

Verkehrsstrafrecht

Hierunter versteht man Delikte die im unmittelbaren Zusamm-enhang mit dem Straßenverkehr stehen, wie z.B. Unfallflucht, Trunkenheit am Steuer etc. Auch Bußgeldtatbestände sind hier umfasst.

BTM-Strafrecht

Im Betäubungsmittelrecht geht es im wesentlichen um Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz. (BtMG). In diesem Bereich können schnell sehr erhebliche Strafen ausgesprochen werden. Im bereich der geringfügigen Kriminalität ist aber auch oft eine Einstellung des Verfahrens möglich.

Kapitalstrafrecht

Kapitalstrafrecht ist ein Begriff, der im Gesetz  nicht definiert wird. Er wird üblicherweise  als Bezeichnung für besonders schwere Straftaten verwendet,, die mit der Tötung eines Menschen verbunden sind., ZB Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung etc.

Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht beschäftigt sich mit den Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden. Das Jugendgerichtsgesetz hat eigene Verfahrensvorschriften vor und ein eigenes Sanktionssystem. Aufgrund der Besonderheiten sollte daher ein in erfahrener Verteidiger konsultiert werden.

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Brückstraße 20-26, 44135 Dortmund

Tel.: +49 (0) 231 9503740

Fax: +49 (0) 231 95037422

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Danke für die Nachricht!

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